Jeder Teilnehmer muss vor Antritt einer Aktivität den surft. GmbH Haftungsausschluss unterschreiben. Keine Unterschrift – keine Teilnahme! Unterschreibe den Haftungsausschluss einfach online oder in der App in deinem Account.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
surft. GmbH
Sport- und Freizeitveranstaltungen
– stand 01.01.2023 –
- Anmeldung
- Mit der Anmeldung zu einer Sport- und Freizeitveranstaltung erkennt der Kunde/die Kundin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Haftungsausschluss für Sport- und Freizeitveranstaltungen der surft. GmbH , An der Schanz 1a Köln, (im Folgenden bezeichnet als „Veranstalterin“) an.
- Die Anmeldung für die angebotenen Sport- und Freizeitveranstaltungen kann online über www.surftkologne.de/sei-dabei/, über die Social Media Kanäle der Veranstalterin (Instagram: www.instagram.com/surftkologne/?hl=de /Facebook: www.facebook.com/surftkologne/), sowie telefonisch oder per WhatsApp erfolgen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin der Veranstalterin den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und ergänzenden Informationen der Veranstalterin für die jeweilige Sport- und Freizeitveranstaltung.
Bei Internetbuchungen bestätigt die Veranstalterin den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
- Eine Anmeldung ist auch als „Last-Minute – Check-In“ ab 2 Stunden bis unmittelbar vor Beginn der Sport- / Freizeitveranstaltung möglich. Hierbei sind die besonderen Zahlungsbedingungen unter 5.2. zu berücksichtigen.
2. Guthabenpunkte & deren Gültigkeit (“kredits”)
- Beim Kauf eines Dienstleistungsprodukts kauft der Kunde bei surft. kologne keinen Termin, sondern einen Guthabenpunkt (genannt “kredit”), den er/sie für einen Termin seiner Wahl einlösen kann. Bei Rücktritt des Kunden vor Ablauf der Rücktrittszeit bekommt der Kunde diesen Guthabenpunkt wieder gut geschrieben und kann ihn für einen anderen Termin seiner Wahl einlösen. Details siehe “7. Rücktritt des Kunden”.
- Guthabenpunkte haben eine Gültigkeit von grundsätzlich 6 Monaten. Nach 6 Monaten erlischt der Anspruch automatisch im Online-System.
- Rheinsurf-Guthabenpunkte werden in der Saisonpause von November – März ausgesetzt.. Das heisst, ein Guthabenpunkt, der im September gekauft wurde, ist im Mai erst 3 Monate alt.
3. Surfen auf dem Rhein – Absagen und Gültigkeit der Kredits
- Aufgrund der geltenden Bestimmungen zum Wassersport auf dem Rhein ist das Surfen auf dem Rhein unter bestimmten Umständen behördlich verboten. Das schließt beschränkte Sicht durch Nebel oder Regen ein, sowie Kollisionsgefahr durch Wind.
- Wenn eine Surf Session aufgrund des Wetters abgesagt werden muss, wird der kredit (Guthabenpunkt) für diese Session an den Kunden zurücküberwiesen. Dieser Kredit ist dann als Guthaben wieder im Profil in der surft. App (VirtuaGym) hinterlegt.
- Kreditpunkte für Rheinsurf Sessions und für Exklusive Sessions (Gruppenbuchungen) bleiben im Falle einer Absage 1 Jahr gültig. Es gilt die Gültigkeit aus §2. Diese Sessions können im Laufe des Jahres kurzfristig an einem Termin der Kundenwahl nachgeholt werden.
- Bei der wetterbedingten Absage einer Rheinsurf Session erfolgt die Erstattung des Kreditpunktes, nicht des Kaufpreises. Die Session kann jederzeit nachgeholt werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
- Zustandekommen des Teilnahmevertrags
Der Teilnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Veranstalterin zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
- Mitgliedschaft bei „surft. kologne mit freunden“
- Mit der erstmaligen Anmeldung zu einer Sport- und / oder Freizeitveranstaltung wird der Kunde/die Kundin automatisch Mitglied in der Community der Veranstalterin „surft. kologne mit freunden“.
- Durch die Mitgliedschaft erhält der Kunde/die Kundin Zugang zu einem eigens für Mitglieder kreierten Online-Portal der Veranstalterin.
- Im Rahmen des Mitglieder-Portals erhält der Kunde/ die Kundin als Mitglied die Möglichkeit, bei der Veranstalterin im Voraus „kredits“ käuflich zu erwerben und sich anhand dieser „kredits“ in weitere Sport- und Freizeitveranstaltungen der Veranstalterin einzubuchen.
- Die Mitgliedschaft in der Community „surft. kologne mit freunden“ erfolgt kostenlos, unverbindlich und ist jederzeit kündbar.
- Leistungen und Preise
- Die jeweiligen Leistungen der angebotenen Sport- und Freizeitveranstaltungen der Veranstalterin sind den Leistungsbeschreibungen unter www.surftkologne.de zu entnehmen.
- Die jeweiligen Preise der angebotenen Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie mögliche Rabattaktionen sind unter www.surftkologne.de sowie auf den Social Media Kanälen der Veranstalterin (Instagram: www.instagram.com/surftkologne/?hl=de /Facebook: www.facebook.com/surftkologne/) einsehbar. Preise und mögliche Rabattaktionen können außerdem auch telefonisch oder vor Ort im Ladenlokal der Veranstalterin erfragt werden.
- Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Sport – / Freizeitveranstaltung notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und das Gesamtbild der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.
- Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung wird die Veranstalterin die Änderungen oder Abweichung dem Kunden/ der Kundin mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde/ die Kundin ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Teilnahmevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung, sofern angeboten, zu verlangen. Reagiert der Kunde/ die Kundin auf die mitgeteilte Änderung durch die Veranstalterin nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde/ die Kundin im Voraus hinzuweisen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Zahlungsbedingungen
- Der vollständige Zahlungsbetrag für die gebuchte Sport- / Freizeitveranstaltung wird unmittelbar nach Zustandekommen des Teilnahmevertrags fällig und ist spätestens bis zum Beginn einer jeweils gebuchten Veranstaltung zu entrichten.
- Die Zahlung kann per Sepa Lastschrifteinzug, Sofortüberweisung, Paypal, Kreditkarteneinzug oder in Bar vor Ort im Ladenlokal der Veranstalterin erfolgen.
- Bei einem „Last-Minute – Check-In“ (ab zwei Stunden vor der geplanten Sport- / Freizeitveranstaltung) ist der vollständige Zahlungsbetrag in Bar am Veranstaltungsort zu entrichten.
- Rücktritt durch den Kunden/ die Kundin, Umbuchung
- Der Kunde/die Kundin hat die Möglichkeit, jederzeit vor Beginn der Sport- / Freizeitveranstaltung zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
- Im Falle des Rücktritts eines Kunden/einer Kundin aus wichtigem Grund erstattet die Veranstalterin die eingelösten „kredits“ und wahlweise auch den geleisteten Zahlungsbetrag vollumfänglich zurück. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kunden/der Kundin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nicht zugemutet werden kann.
Der Kunde/die Kundin hat den Rücktritt unverzüglich ab Kenntniserlangung über die Umstände des wichtigen Grundes zu erklären. Der Kunde/die Kundin ist hinsichtlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Zweifel darlegungs- und beweispflichtig.
- Im Falle des Rücktritts eines Kunden/einer Kundin ohne wichtigen Grund und bis zu 48 Stunden vor Beginn der geplanten Veranstaltung, erhält der Kunde/die Kundin den eingelösten „kredit“ zurückerstattet und erhält die Möglichkeit, diesen für eine gleichwertige Veranstaltung in der Zukunft (sofern angeboten) einzulösen. Die erworbenen „kredits“ gehen in dem Fall nicht verloren, sondern behalten ihre Gültigkeit und verschieben sich auf eine nächste gleichwertige Veranstaltung (sofern angeboten).
Im Falle des Rücktritts eines Kunden/einer Kundin ohne wichtigen Grund und innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der geplanten Veranstaltung behält sich die Veranstalterin vor, von einer Rückerstattung der erworbenen und für die konkrete Veranstaltung eingelösten „kredits“ abzusehen.
- Rücktritt durch die Veranstalterin
- Auch die Veranstalterin ist berechtigt, von dem Vertrag aus wichtigem Grund, d.h. beim Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, die sie an der Erfüllung des Vertrages hindern bzw. die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, zurückzutreten. Die Veranstalterin erklärt den Rücktritt unverzüglich ab Kenntniserlangung über die Umstände des wichtigen Grundes.
- Die Veranstalterin ist außerdem berechtigt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmeranzahl bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten, sofern im Voraus ein deutlicher Hinweis über die Mindestteilnehmeranzahl im Rahmen der Leistungsbeschreibung erfolgt ist. Auch in dem Fall ist die Veranstalterin verpflichtet, den Kunden/ die Kundin nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung in Kenntnis zu setzen und ihm/ihr die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
- Bei Vorliegen von Rücktrittsgründen nach 7.1. und 7.2 wird dem Kunden unverzüglich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail die Rücktrittserklärung zugeleitet und ein Ausweichtermin angeboten bzw. ein alternatives Veranstaltungsangebot unterbreitet. Bei Annahme des Alternativangebots durch den Kunden/die Kundin werden die bereits eingelösten „kredits“ für den Ausweichtermin einbehalten.
Im Falle der ausdrücklichen Ablehnung des Alternativangebots erhält der Kunde/ die Kundin die eingelösten “kredits” und wahlweise auch den geleisteten Zahlungsbetrag vollumfänglich zurückerstattet.
- Bei unerheblichen Änderungen oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung gelten im Übrigen die Vereinbarungen unter 4.3..
- Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung gelten im Übrigen die Vereinbarungen unter 4.4..
- Versicherung
Die Veranstalterin spricht mit diesen AGB die ausdrückliche Empfehlung an seine Teilnehmer aus, entsprechende Versicherungen vor Antritt der Sportveranstaltungen abzuschließen.
- Minderjährige Teilnehmer
Die Veranstalterin übernimmt während der Sport- oder Freizeitveranstaltung ausdrücklich keine Fürsorge- oder Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer. Die gesetzlichen Vertreter haben dafür Sorge zu tragen, dass ein minderjähriger Teilnehmer die geistigen und körperlichen Anforderungen erfüllt, um an der jeweils konkreten Sport- / Freizeitveranstaltung teilzunehmen.
- Haftungsausschluss
- Die Veranstalterin haftet gegenüber dem Kunden/der Kundin nicht für Fälle höherer Gewalt, für behördliche Anordnungen oder für Fälle, in denen sie die Durchführung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen ändern oder absagen muss.
- Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Dies gilt nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht der Veranstalterin beruhen, sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, sowie sonstige Dritte, derer sich die Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Sport- und Freizeitveranstaltungen bedient.
- Jeder Kunde / jede Kundin ist bei der Teilnahme der durchgeführten Sport- und Freizeitveranstaltungen für seine körperliche Verfassung und gegebenenfalls eine ausreichende Vorbereitung auf die Veranstaltung selbst verantwortlich. Jeder Kunde/ jede Kundin hat seine/ihre persönlichen Fähigkeiten eigenverantwortlich einzuschätzen.
- Bei bestimmten Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin vor, am Veranstaltungsort vor Beginn der Veranstaltung das Dokument „Verpflichtungserklärung/ Einverständniserklärung/Erklärung zum Haftungsausschluss“ auszuhändigen und durch jeden Kunden/ jede Kundin unterzeichnen zu lassen. Hierdurch wird ein Haftungsausschluss der Veranstalterin im Hinblick auf die konkrete Sport- /Freizeitveranstaltung zwischen den Parteien vereinbart, der als Individualabrede den allgemeinen Regelungen vorgeht. Bei minderjährigen Teilnehmern ist das Dokument durch den gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung einer Sport- oder Freizeitveranstaltung der Veranstalterin verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Frist beginnt mit Beendigung der Veranstaltung.
- Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalterin verjähren innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde/ die Kundin von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder Kenntnis erlangen müsste.
- Gutschriften der Veranstalterin sowie Gutschriften ihrer Marke „Salty Concepts“ sind regelmäßig bis zu einem Jahr gültig. Die genaue Gültigkeit ist jeder Gutschrift individuell zu entnehmen. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Gutschein trotzdem noch für einen gleichwertigen Geldbetrag bzw. für ein gleichwertiges Produkt der Veranstalterin oder von „Salty Concepts“ eingetauscht werden. Die Gutschrift kann nicht in Geld eingetauscht oder zurückbezahlt werden.
- Datenschutz
Die Veranstalterin wahrt den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden/ der Kundin und hält die geltenden gesetzlichen Vorgaben ein. Nähere Informationen kann der Kunde/ die Kundin den Angaben unter https://surftkologne.de/datenschutz/ entnehmen.
Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand ist Köln, Deutschlan
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
surft. GmbH
Reiseveranstaltungen
– für Buchungen ab 01.01.2023 –
- Anmeldung
- Mit der Anmeldung zu einer Reiseveranstaltung erkennt der Kunde/die Kundin die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der surft. GmbH, (im Folgenden bezeichnet als „Reiseveranstalterin“) an.
- Die Anmeldung zu einer angebotenen Reiseveranstaltung kann schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp, telefonisch oder vor Ort im Ladenlokal der Reiseveranstalterin erfolgen.
- Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin der Reiseveranstalterin den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und ergänzenden Informationen der Reiseveranstalterin für die jeweilige Reiseveranstaltung.
Bei Internetbuchungen bestätigt die Reiseveranstalterin den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden/die Kundin auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde/ die Kundin wie für seine/ ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Zustandekommen des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Reiseveranstalterin zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber per WhatsApp oder per E-Mail.
- Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Reiseveranstalterin dem Kunden/der Kundin eine schriftliche Bestätigung der Buchung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden/die Kundin weniger als 2 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
- Leistungen und Preise
- Die jeweiligen Leistungen der angebotenen Reiseveranstaltungen sind den Leistungsbeschreibungen unter www.surftkologne.de sowie gegebenenfalls im Rahmen von Ausschreibungen innerhalb der Social Media Kanälen der Reiseveranstalterin (Instagram: www.instagram.com/surftkologne/?hl=de /Facebook: www.facebook.com/surftkologne/) zu entnehmen.
- Auch die jeweiligen Preise sowie mögliche Rabattaktionen sind unter www.surftkologne.de sowie auf den Social Media Kanälen der Reisveranstalterin (Instagram: www.instagram.com/surftkologne/?hl=de /Facebook: www.facebook.com/surftkologne/) einsehbar. Preise und mögliche Rabattaktionen können außerdem auch telefonisch oder vor Ort im Ladenlokal der Reiseveranstalterin erfragt werden.
- 4.Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Reiseveranstaltung notwendig werden und die von der Reiseveranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseveranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.
Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung wird die Reiseveranstalterin die Änderungen oder Abweichung dem Kunden/ der Kundin unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde/ die Kundin ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung, sofern angeboten, zu verlangen. Reagiert der Kunde/ die Kundin auf die mitgeteilte Änderung durch die Veranstalterin nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde / die Kundin im Voraus hinzuweisen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- 5.Preiserhöhung
- Sollte es zu unerwarteten Preiserhöhungen hinsichtlich der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse kommen, ist die Reiseveranstalterin befugt den im Vertrag aufgeführten Reisepreis wie folgt zu ändern.
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Reiseveranstalterin den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Reiseveranstalterin von dem Kunden/ der Kundin den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Reiseveranstalterin von dem Kunden/ der Kundin verlangen.
- Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der Reiseveranstalterin erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die Reiseveranstalterin verteuert hat.
- Eine Preiserhöhung durch die Reiseveranstalterin ist nur zulässig, wenn zwischen Zustandekommen des Reisevertrages und Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen und die Gründe für die Preiserhöhung bis zu diesem Zeitpunkt für die Reiseveranstalterin nicht vorhersehbar waren.
- Der Reiseveranstalterin ist verpflichtet, dem Kunden/ der Kundin die Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
- Eine Preiserhöhung innerhalb eines Monats vor Reiseantritt ist unzulässig.
- Die Reiseveranstalterin ist verpflichtet, dem Kunden/ der Kundin auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1.1. bis 5.1.3. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die Reiseveranstalterin führt. Hat der Kunde/ die Kundin mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Reiseveranstalterin zu erstatten. Die Reiseveranstalterin darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die Reiseveranstalterin hat dem Kunden/ der Kundin auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
- Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % gilt Ziffer 4.2. entsprechend.
- Zahlungsbedingungen
- Der vollständige Zahlungsbetrag für die gebuchte Reiseveranstaltung wird unmittelbar nach Zustandekommen des Reisevertrags fällig und ist ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. Beträgt der Zeitraum bis zum Beginn der Reiseveranstaltung weniger als 4 Wochen, so ist der Zahlungsbetrag in vollständiger Höhe bis spätestens eine Woche vor Beginn der Reiseveranstaltung zu entrichten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Die Zahlung kann per Sepa Lastschrifteinzug, Sofortüberweisung, Paypal, Kreditkarteneinzug oder in Bar vor Ort im Ladenlokal der Veranstalterin erfolgen.
- Die Reiseveranstalterin stellt dem Kunden/ der Kundin nach Zustandekommen des Reisevertrages einen Sicherungsschein aus und ist dadurch berechtigt, Zahlungen des Kunden/ der Kundin vor Beginn der Reiseveranstaltung entgegen zu nehmen.
- Bei der Buchung von Reiseveranstaltungen ohne Übernachtung, bei der die Dauer von 24 Stunden und ein Reisepreis pro Person von 75,00 € nicht überschritten werden, dürfen Zahlungen durch die Reiseveranstalterin auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheins schon vor Beendigung der Reiseveranstaltung entgegengenommen werden.
- Zahlungsverzug / Mahnung
- Zahlt der Kunde/ die Kundin nicht fristgemäß, spricht die Reiseveranstalterin ihm / ihr gegenüber eine Mahnung aus. Sollten der Reiseveranstalterin hierdurch Mahnkosten oder sonstige Aufwendungen entstehen, so behält sie sich vor, diese dem Kunden/ der Kundin in Rechnung zu stellen.
- Zahlt der Kunde/ die Kundin nicht unverzüglich nach Erhalt der Mahnung, hat die Reiseveranstalterin die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurücktreten.
- Die Reiseveranstalterin ist in dem Fall außerdem berechtigt, von dem Kunden/ der Kundin die im Zuge der schuldhaften Nichtleistung entstandenen Kosten und Aufwendungen unter Punkt 5 ersetzt zu verlangen.
- 9.Rücktritt durch den Kunden/ die Kundin, Stornokosten
- Der Kunde/die Kundin hat die Möglichkeit, von dem Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber der Reiseveranstalterin zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin.
- Tritt der Kunde / die Kundin vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Reiseveranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Reiseveranstalterin Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen (Entschädigung) in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Ort der Reiseveranstaltung oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseveranstaltung erheblich beeinträchtigen.
- Die Reiseveranstalterin kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Standard-Gebühren:
- Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn binnen 30 Tagen nach Buchung: 0 % des Reisepreises, danach: 20% des Reisepreises (mindestens 25,- EUR),
- Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 22 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises,
- Der Reiseveranstalterin behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. Auch in diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
- Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/die Kundin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Reiseveranstalterin kann dem Eintritt des/der Dritten widersprechen, wenn dieser/diese den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner/ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für die Umbuchung werden die der Reiseveranstalterin tatsächlich entstandenen Mehrkosten sowie die eventuell an Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Fähren etc.) für die Umbuchung zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Auf Wunsch des Kunden/der Kundin erteilt die Reiseveranstalterin einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten.
Tritt ein Dritter/eine Dritte in den Vertrag ein, so haften er/sie und der Kunde/die Kundin der Reiseveranstalterin gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten/der Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reiseabbruchversicherung bei z.B. Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen.
- Da die Reiseveranstalterin ihre Reiseleistungen exklusive Flugtransfer anbietet und der Kunde / die Kundin dadurch gegebenenfalls eine Fluggesellschaft oder einen weiteren Reiseveranstalter in Anspruch nehmen muss, empfiehlt die Reiseveranstalterin dem Kunden/ der Kundin auch diesem gegenüber eine Reiserücktrittsversicherung (sofern möglich) abzuschließen.
- Rücktritt durch die Reiseveranstalterin
- Die Reiseveranstalterin kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise durch Erklärung gegenüber dem Kunden/ der Kundin vom Reisevertrag zurücktreten:
- Unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Rücktrittsgrund,
- Die Reiseveranstalterin kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise durch Erklärung gegenüber dem Kunden/ der Kundin vom Reisevertrag zurücktreten:
sofern die Reiseveranstalterin aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert oder ihm die Erfüllung des Reisevertrages aufgrund dieser Umstände nicht zuzumuten ist.
- 10.1.2.Bis 20 Tage vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Reiseausschreibung) bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie auf die späteste Rücktrittsfrist deutlich hingewiesen wird.
In jedem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, dem Kunden/ der Kundin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
- Im Fall eines Rücktritts aus den Gründen unter Ziffern 9.1.1. und 9.1.2. erhält der Kunde/ die Kundin den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
- Im Übrigen wird auf Ziffer 7.2. sowie auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen verwiesen.
- 11.Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Die Reiseveranstalterin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Reiseantritt jederzeit, ungeachtet einer vorherigen Abmahnung, aufzukündigen, sofern der Kunde/die Kundin
- gegen Haupt- und Nebenpflichten aus dem geschlossenen Reisevertrag,
- gegen konkrete Anweisungen/Verhaltensregeln während der Reiseveranstaltung
- sowie gegen die Sitten/Gebräuche und Gesetze des Gastlandes
in so schwerwiegender Weise verstößt, dass eine weitere Teilnahme an der Reise unzumutbar erscheint.
Ein solches schwerwiegendes Fehlverhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Kunde/ die Kundin sich selbst oder andere Mitreisende gefährdet, Straftaten begeht, Drogen oder andere verbotene Substanzen konsumiert oder vorsätzlich fremde Sachen (z. B. die Ausstattung der Unterbringung) beschädigt.
- Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Kunden/ der Kundin so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrags dringend notwendig ist oder der Kunde/ die Kundin selbst die Abmahnung verhindert.
- Die Reiseveranstalterin wird in dem Fall unverzüglich für die Rückbeförderung des Kunden/ der Kundin sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Kunden/der Kundin zur Last.
- Darüber hinaus ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, den Reisepreis für die erbrachten und zur Beendigung noch zu erbringenden Reiseleistungen zu zahlen. Die Reiseveranstalterin muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
- 12.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde/ die Kundin einzelne Reiseleistungen, die ihm/ihr ordnungsgemäß angeboten werden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, hat er/sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
- Haftungsausschluss
- Die Reiseveranstalterin haftet gegenüber dem Kunden/ der Kundin nicht für Fälle höherer Gewalt, für behördliche Anordnungen oder für Fälle, in denen sie die Durchführung der Reisveranstaltung aus Sicherheitsgründen ändern oder absagen muss.
- Die Reiseveranstalterin haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Dies gilt nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht der Reiseveranstalterin beruhen, sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen der Reisveranstalterin, sowie sonstige Dritte, derer sich die Reiseveranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Reiseveranstaltung bedient.
- Jeder Kunde / jede Kundin ist bei der Teilnahme der Reiseveranstaltung für seine geistige und körperliche Verfassung und gegebenenfalls eine ausreichende Vorbereitung auf die im Rahmen der Reiseveranstaltung ausgeübten Aktivitäten selbst verantwortlich. Jeder Kunde/ jede Kundin hat seine/ihre persönlichen Fähigkeiten eigenverantwortlich einzuschätzen.
- Die Reiseveranstalterin behält sich vor, vor Beginn der Reiseveranstaltung das Dokument „Haftungsausschluss“ auszuhändigen und durch jeden Kunden/ jede Kundin unterzeichnen zu lassen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist das Dokument durch den gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Hierdurch wird ein Haftungsausschluss der Reiseveranstalterin im Hinblick auf die konkrete Reiseveranstaltung zwischen den Parteien vereinbart, der als Individualabrede den allgemeinen Regelungen vorgeht.
- Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung einer Reiseveranstaltung verjähren innerhalb von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit dem im Vertrag vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reiseveranstaltung.
- Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung einer Reiseveranstaltung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem im Vertrag vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reiseveranstaltung.
Alle übrigen Ansprüche, unabhängig von einer nicht vertragsgemäßen Durchführung der Reiseveranstaltung, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde/ die Kundin von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder Kenntnis erlangen müsste.
- Datenschutz
Die Veranstalterin wahrt den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden/ der Kundin und hält die geltenden gesetzlichen Vorgaben ein. Nähere Informationen kann der Kunde/ die Kundin den Angaben unter https://surftkologne.de/datenschutz/ entnehmen.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/der Kundin und der Reiseveranstalterin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
- Soweit bei Klagen des Kunden/der Kundin gegen die Reiseveranstalterin im Ausland für die Haftung der Reiseveranstalterin dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden/ der Kundin ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Der Kunde/die Kundin kann die Reiseveranstalterin nur an dessen Sitz verklagen.
- Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden/ der Kundin und der Reiseveranstalterin anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden/ der Kundin ergibt oder
- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde/ die Kundin angehört, für den Kunden/ die Kundin günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Haftungsausschluss
surft. GmbH
– für Buchungen ab 01.02.2021 –
sei dabei.
ruf an, schreib uns oder komm auf ein bierchen nach ehrenfeld